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FAQts über den Finanzausgleich

Wird der Mindestbeitrag von 200 Franken für Fachgruppen aufgehoben?

Nein, keineswegs. Zwar hat sich bei all der Arbeit ein Fehler eingeschlichen und der Artikel ging aus dem Reglementstext des Finanzausgleichs verloren, aber in der Sitzung des Studierendenrates vom 14. März 2023 wurde ein Antrag nachtraktandiert, um dieses Malheur über das bestehende Fachgruppenreglement zu korrigieren. Wie nämlich aus den Beispielen ersichtlich ist, die im Antrag und der Sitzungsdiskussion gemacht wurden, war es keineswegs beabsichtigt, den Mindestbeitrag zu streichen.

Wir entschuldigen uns für dieses Versehen, das leider bei einigen Fachgruppen für Unsicherheit und Verwirrung gesorgt hat. Der Mindestbeitrag bleibt bestehen!

Wurden die Fachgruppen nicht in den Ausarbeitungsprozess miteinbezogen?

Doch, selbstverständlich. Die Idee des Finanzausgleichs wurde an drei Fachgruppen-Treffen besprochen und die Fachgruppen wurden zur Mitarbeit angehalten. Zudem haben alle Fachgruppen ihre Vertreter*innen im Studierendenrat – auch die FG WiWi (Wirtschaft), die FG Ius (Jura), die Famba (Medizin) und die FG Pharmazie.

„Muss“ man als grosse und/oder vermögende Fachgruppe gegen den Finanzausgleich sein?

Nein, selbstverständlich nicht. Es gibt einige grosse und/oder vermögende Fachgruppen, die den Finanzausgleich entschieden unterstützen. Beispielsweise die Fachgruppe Psychologie (Vermögen: 30'000 CHF / neue Obergrenze: 5'500 CHF), die Fachgruppe Theologie (Vermögen: 8'600 CHF / neue Obergrenze: 1000 CHF) oder die Fachgruppe Philosophie (Vermögen: 2'000 CHF / neue Obergrenze: 1000 CHF)

Warum wurde bei der Ausarbeitung des Finanzausgleichs das gesamte Finanzreglement mitüberarbeitet?

Mit dem Finanzausgleich wird ein neuartiges Finanzierungsinstrument, nämlich der Fachgruppenfonds, eingeführt. Das bedeutet, dass das gesamte Reglement und der entsprechende Abschnitt im skuba-Statut daran angepasst werden sollten. Unnötige Dopplungen, in der Praxis nicht mehr geltende Dinge und Widersprüche wurden versucht zu beseitigen. Grundsätzliche Dinge wurden dabei nicht angetastet.

Kann meine Fachgruppe mit der Annahme des Finanzausgleichs keine Parties mehr schmeissen?

Doch, kann sie erst recht! Sie braucht dafür bloss entweder auf den Fachgruppenfonds zugreifen oder einen Antrag für das Subventionsbudget des Studierendenrates stellen. Um auch die Planung von grösseren Veranstaltungen durch die Fachgruppen unabhängig von einer Vermögenobergrenze zu ermöglichen, wird an der nächsten Sitzung des Studierendenrates vom 14.03.2023 ein Antrag nachtraktandiert, der es den Fachgruppen ermöglichen soll, jenseits einer Vermögensobergrenze Defizitgarantien über Ausgabenbeschlüsse des Studierendenrates zu erlangen. Auch Drittmittel sind nicht von der Vermögensobergrenze betroffen.

Ist der Finanzausgleich eine ungerechte Kollektivstrafe?

Auf keinen Fall. Wenn ich als Fachgruppe im Jahresrhythmus meine erhaltenen Beiträge für Veranstaltungen für die Studierenden ausgebe, dann bin ich ja immer unterhalb der Vermögensobergrenze. Drittmittel sind ja nicht davon betroffen.

„Verweigerung Offenlegung SKUBA-Budget“

Unwahr. Eine offizielle Anfrage ging nie in irgendeiner Form bei einem zuständigen Organ der skuba ein. Weder bei der Geschäftsführung, noch beim skuba-Vorstand. Grundsätzlich hat jedes skuba-Mitglied das Recht darauf, eine Einsicht zu erhalten. Zudem haben alle Fachgruppen Zugang über ihre Studierendenräte zu den verabschiedeten Jahresrechnungen und beschlossenen Jahres-Budgets.

„Keine Evaluierung anderer Finanzierungsquellen für den Fachgruppenfonds“

Unwahr. Im mit dem Finanzausgleich neu verabschiedeten Finanzreglement findet sich unter Kapitel 5 §18 Abschnitt 2 folgender Satz: "Die Quantität der im Fachgruppenfonds gebundenen Gelder ergibt sich aus nicht ausbezahlten Fachgruppenbeiträgen. Der Studierendenrat kann diese zusätzlich durch Budget- oder Ausgabenbeschlüsse erweitern."

„Zweckentfremdung der einbezahlten Mitgliederbeträge“

Unwahr. Hier ist die Sachlage etwas komplizierter. Gehen wir davon aus, dass jede Fachgruppe immer genau das Geld, welches sie durch ihre Fachgruppenbeiträge erhält, ausgibt. Damit würde sie den Zweck der Gelder erfüllen. Wie kommt es dann, dass sich Vermögen auf Fachgruppenkonti strukturell anhäuft? Dafür gibt es zwei Gründe: 1. Entweder gibt eine Fachgruppe eben nicht das ganze Geld, das sie durch die Fachgruppenbeiträge erhält, aus, spart also Geld an. 2. Eine Fachgruppe erwirbt Drittmittel durch Sponsor*innen.

Im ersten Fall bestünde die Zweckentfremdung darin, dass das Geld strukturell nicht mehr denjenigen Studierenden zukommt, welche es eingezahlt haben. Dann werden nämlich Ausgaben über einen 1-Jahresrythmus hinaus geplant. Es entstehen also Ausgabenintervalle von midestens 2 Jahren. Wenn ich nun mein Studium genau in der Hälfte dieses Intervalles beende, habe ich Geld eingezahlt, von dem ich nicht mehr profitiere.

Schauen wir uns Fall 2 an: Es fällt auf, dass es Fachgruppen gibt, die grössere Veranstaltungen trotzdem jährlich durchführen und trotzdem ein hohes stabiles Vermögen besitzen. Das kann nur passieren, wenn ich entweder die Fachgruppenbeiträge oder die Gelder der Sponsor*innen überhaupt nicht ausgebe. In beiden Fällen werden die Gelder zweckentfremdet. Denn weder Non-Profit-Organisationen, noch Sponsor*innen würden es begrüssen, das ihre gesprochenen Gelder brachliegen. Wir sehen also, dass nicht der Finanzausgleich zu einer Zweckentfremdung der Gelder der Studierenden führt, sondern im Gegenteil, er sich gegen eine bestehende Zweckentfremdung der Gelder der Studierenden richtet.

„Institutionalisierung von unnötiger Mehrarbeit“

Unwahr. Fachgruppen können für Projekte bis zu 1000 Franken mit weniger Aufwand und Unsicherheit Geld beziehen, da sie dafür nicht mehr einen aufwändigeren Finanzantrag erstellen müssen. Das Ressort Inneres hat keinen Mehraufwand, weil es sowieso schon mit der Überprüfung und Mitkontrolle der Finanzen der Fachgruppen betraut ist.

„Bevormundung der Fachgruppen“

Unwahr. Den Fachgruppen stehen weiterhin ihre Fachgruppenbeiträge zu Verfügung, sofern sie diese für ihre Studierenden nutzen. Zudem führt der Finanzausgleich ein neues, zusätzliches Finanzierungsinstrument ein, das den Fachgruppen neue Möglichkeiten bietet.

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